An die Studierenden der HSLU

Die HSLU Foundation bietet aktuell zwei Programme für Studierende der HSLU. Das Nothilfe-Programm für kurzfristige finanzielle Notlagen und das Rigi-Stipendium für Bachelor-Studierende.

1. Kurzfristige Nothilfe für Studierende

Die HSLU Foundation hilft Studierenden, die sich kurzzeitig in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, mit einmaligen Zahlungen. Die Nothilfe-Zahlungen sind nur möglich durch Spenden von Privatpersonen und Angehörigen der Hochschule Luzern.

Wer kann einen Antrag stellen? Alle Studierende in Ausbildung (Bachelor oder Master) der Hochschule Luzern können einen Antrag auf Unterstützung infolge ausserordentlicher finanzieller Notlage einreichen.

Wie hoch ist die Hilfe pro Antrag? Die Fonds-Mittel sind beschränkt daher werden maximal 1’500 Franken ausbezahlt.

Wie oft kann ein Antrag gestellt werden? Wer einmal eine Nothilfe-Zahlung erhalten hat, darf keinen weiteren Antrag stellen. Wurde ein Antrag abgelehnt, darf ein neuer Antrag gestellt werden.

Wer entscheidet über den Antrag? Der Stiftungsrat der HSLU Foundation.

Sie sollten sich nicht bewerben: wenn Sie Ihr Studium noch nicht begonnen haben; wenn Sie Ihr Studium unterbrechen; wenn Sie ein Stipendium benötigen; wenn ein Familienmitglied ein finanzielles Problem hat; wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie Ihre Notlage in den nächsten Monaten dauerhaft behoben haben werden.

Hier ist das aktuelle Antragsformular zum Download parat.


2. Rigi-Stipendium für Bachelor- oder Master-Studierende

Die HSLU Foundation vergibt Stipendien für Bachelor- und Master-Studierende. 
Bewerbungen für das Studienjahr 2024/2025 können vom 26. August bis am 27. September 2024 eingereicht werden. Anträge die nicht in dieser Zeitspanne gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden.

Dieses Stipendium wird ermöglicht durch die Spende einer gemeinnützigen Schweizer Stiftung.

Das Rigi-Stipendium richtet sich an:

-> angehende oder immatrikulierte Bachelor- oder Master-Studierende an der Hochschule Luzern der Fachrichtungen Technik & Architektur, Wirtschaft, Soziale Arbeit, Design & Kunst sowie Informatik

-> mit Schweizer Staatsbürgerschaft oder seit mindestens 10 Jahren Domizil in der Schweiz,

-> die nachweisen, dass sie weder aus eigener finanzieller Kraft noch mit Unterstützung durch die Familie oder anderen Stipendien die Kosten für ein Bachelor- oder Master-Studium tragen können.

Das Stipendium kann maximal 5’000 Franken pro Semester betragen. Es besteht die Option auf Verlängerung bis zum Abschluss des Bachelor- oder Master-Studiums, längstens jedoch für 6 Semester.

Bitte beachten Sie die aktuelle Eingabe-Frist vom 26. August bis am 27. September 2024.