Pilotprojekt «Gebietsansatz für das Bauen ausserhalb der Bauzone»

Der Gebietsansatz ist ein Planungsinstrument, mit dem Kantone bestimmte Gebiete ausserhalb der Bauzonen gezielt planen können. In diesen festgelegten Gebieten dürfen unter bestimmten Bedingungen zusätzliche oder intensivere Nutzungen erlaubt werden, wenn sie Teil eines räumlichen Gesamtkonzepts sind und entsprechende Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen ergriffen werden. So erhalten Kantone mehr Spielraum, regionale Besonderheiten zu berücksichtigen, während das Bauen ausserhalb der Bauzonen insgesamt weiterhin begrenzt bleibt. Da es sich um ein gänzlich neues Planungsinstrument handelt, wird die Anwendung des Gebietsansatzes durch die HSLU in einem nationalen Pilotprojekt anhand der Streusiedlung Grossteiler Ebene in der Gemeinde Giswil geprüft.

Die Streusiedlungsgebiete im Kanton Obwalden stehen unter anderem aufgrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft unter Druck. Die Weiterentwicklung dieser Gebiete ist mit dem Erhalt des Charakters von Siedlung und Landschaft in Einklang zu bringen. Vor rund 5 Jahren beschäftigten sich Fachleute der Hochschule Luzern mit der Streusiedlung der Grossteiler Ebene in der Gemeinde Giswil, welche grösstenteils ausserhalb der Bauzone liegt. In einem breit abgestützten Projekt wurden die besonderen Qualitäten des Gebiets zusammen mit der örtlichen Bevölkerung sowie mit Vertreter:innen der Gemeinde und des Kantons unter die Lupe genommen. Dabei kamen auch einige Herausforderungen ans Licht, wie die Nutzung und die Bebauung in Zukunft aussehen sollen. Aus der Arbeit entstanden unterschiedliche Ergebnisse (siehe Link unten). Eines der Produkte ist das ‘Zielbild Grossteiler Ebene’. Darin ist umschrieben, in welche Richtung sich das Gebiet entwickeln soll. Es wurde im Rahmen von zwei Workshops mit der Bevölkerung erarbeitet und vom Gemeinderat verabschiedet. Bloss: Auf welche Art sollen nun die gesetzten Ziele erreicht werden? Das Raumplanungsgesetz bot dazu nur wenig Spielraum.

Der gesetzliche Rahmen auf Bundesebene hat sich nun aufgrund der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) geändert. Das Instrument des ‘Gebietsansatzes’ bietet die Möglichkeit, regionale Besonderheiten beim Bauen ausserhalb der Bauzone besser zu berücksichtigen. Insbesondere die Grossteiler Ebene wurde in den Diskussionen in Bern wiederholt als Beispiel für ein solches Gebiet erwähnt. Das Gesetz wurde vom Parlament beschlossen, die Verordnung vom Bundesrat im Oktober 2025 verabschiedet. Dies nahm die Hochschule Luzern zum Anlass, in einem Folgeprojekt die Umsetzung des neuen Instruments in der Praxis anzugehen. In einem gemeinsamen Pilotprojekt mit Bund, Kanton und Gemeinde werden die Anwendung des Gebietsansatzes für die Grossteiler Ebene geprüft und konkrete Massnahmen zur Erreichung des Zielbildes erarbeitet.

Die Ergebnisse aus dem ersten Projekt (2018-2020) können bei der Hochschule Luzern abgerufen werden. Der Projektbeschrieb und die Beteiligten des Folgeprojektes (2025-2027) sind hier ersichtlich.

Schwierigkeiten und Lösungsansätze

Die Herausforderungen in der Grossteiler Ebene liegen in mehreren Bereichen: Ein hoher Anteil der Leute wohnt in diesem Gebiet ausserhalb von Bauzonen, wo die bauliche Entwicklung sehr eingeschränkt ist. Der landwirtschaftliche Strukturwandel führt zu wenigen grossen Ökonomiebauten und gleichzeitig zu vielen wenig oder nicht genutzten alten Ökonomiebauten. Die kleingewerbliche Nutzung, die in der Vergangenheit ein prägender Faktor war, hat nur einen minimen Spielraum. Schliesslich ist die Qualität der baulichen Entwicklung teils unbefriedigend. Das Gebiet praxisnah entwickeln und dabei die vorhandenen Qualitäten behalten, ist erklärtes Ziel des Projekts.

Auf der Grundlage des RPG 2 werden im Projekt konkrete Lösungsansätze erarbeitet. Für den Abbruch nicht mehr genutzter und landschaftlich störender Gebäude sollen Anreize geschaffen werden. Einige der Gebäude, die für den Charakter der Kulturlandschaft positiv prägend sind, sollen hingegen hinsichtlich neuer Nutzungsmöglichkeiten überprüft werden. Für die Gestaltung der Gebäude sollen gebietsbezogene Empfehlungen erarbeitet werden. Insgesamt bietet das überarbeitete Raumplanungsgesetz vielversprechende Möglichkeiten, setzt jedoch auch strenge Rahmenbedingungen für die Anwendung des Gebietsansatzes. Die hohe Qualität und der Charakter der Kulturlandschaft sollen erhalten und gefördert werden. Für die Anwendung im Baubewilligungsfahren sollen die ergänzten Instrumente praktikabel sein, damit die Verfahren möglichst einfach und transparent bleiben.

Breit aufgestellte Organisation

Organisatorisch wird das Projekt durch eine Steuergruppe geleitet, in welcher der Bund, der Kanton und die Gemeinde als Hauptträger des Projekts Einsitz haben. Die breitere Abstützung erfolgt über eine Begleitgruppe mit Vertreter:innen kantonaler Amtsstellen, der Landwirtschaft, des Heimatschutzes, des Landschaftsschutzes, der Raumplanung und der Einwohner:innen vor Ort.

In den nächsten Monaten werden konkrete Instrumente für die Umsetzung erarbeitet. Diese müssen einerseits den bisherigen gesetzlichen Rahmen wie auch die Neuerungen des RPG 2 berücksichtigen. Andererseits sollen passende Anreize und Instrumente entwickelt werden, die in der baulichen Weiterentwicklung des Gebiets für die Bevölkerung und für die Behörden hilfreich sind.

Organisation

Co-Projektleitung

Stephan Käppeli, HSLU – Wirtschaft, Institut für Betriebs- und Regionalökonomie IBR, CC Regionalökonomie (IBR RO)
Stefan Kunz, HSLU – Technik & Architektur, Institut für Architektur IAR, Kompetenzzentrum Typologie & Planung in Architektur (CCTP)

Projektmitarbeit

Lisa Mühlebach, HSLU – Technik & Architektur, Institut für Architektur IAR, Kompetenzzentrum Typologie & Planung in Architektur (CCTP)

Beteiligte interne Organisationen

Externe Projektpartner

Externe Projektfinanzierer

Laufzeit: 01.11.2025 – 31.08.2027

Kontakt

Stefan Kunz
Projektleiter
Kompetenzzentrum Typologie & Planung in Architektur (CCTP)
stefan.kunz@hslu.ch

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