Du trägst die Verantwortung für dein Fluggerät. Hier haben wir die wichtigsten Informationen für dich zusammengetragen, die du zum Planen deines Drohnenfluges innerhalb des schweizerischen Luftraumes brauchst. Danke, dass du dir Zeit nimmst und diese Informationen gewissenhaft durchliest!

Einführungskurs

Die Drohnen des MediaDocks werden ausschliesslich an Personen ausgeliehen, die den Einführungskurs belegt haben. Der Kurs steht Studierenden und Dozierenden der HSLU D&K offen.

ACHTUNG Kompetenznachweis ab 2023

Ab 2023 wird es neue Verodnungen geben und ein «Drohnenführerschein» wird dann obligatorisch sein! Hier kannst du dich registrieren und deinen Kompetenznachweis absolvieren:

uas.gate.bazl.admin.ch

 

Fliege verantwortungsbewusst

  • Halte dich an die Flugregeln des BAZL
  • Fliege nur in erlaubten Zonen
  • Fliege nicht direkt über Menschen
  • Respektiere die Privatsphäre deiner Mitmenschen
  • Verängstige keine Tiere (keine Flüge in Naturschutzzonen)

Flugplanung

Um dir die Entscheidung zu erleichtern, ob du für deinen Flug eine Bewilligung brauchst, gehe das folgende Diagramm durch:

Flug ohne Bewilligung

Hierfür brauchst du in der Schweiz keine Spezialbewilligung. Trotzdem solltest du vor jedem Flug die Flugverbotskarte und die Wetterlage checken (Links das findest du weiter unten).

Flug ohne Bewilligung

Flug nur mit Bewilligung

Planst du einen Flug…

  • in städtischem Gebiet?
  • in der Nähe von einem Flughafen?
  • während einem speziellen Anlass?

Dann lohnt es sich die Flug(verbots)Karte noch genauer zu studieren:

Klickst du auf die Flugverbotszone wird dir Information zum Kontext der Zone angezeigt. Ganz unten hat es dann auch noch einen Link zur Bewilligungsstelle.

Legende

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Link zu GeoMapAdmin

Flug nur mit Bewilligung

Flug-(Verbots)-Zonen

Zonen mit Einschränkungen für Modellluftfahrzeuge und Drohnen um Flugplätze (Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL)

Info

Zonen mit grundsätzlichem Flugverbot für Modellluftfahrzeuge und Drohnen gemäss Art. 17 Abs. 2 Bst. a und b der Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (SR 748.941). Der Betrieb von Modellluftfahrzeugen und Drohnen ist untersagt, wenn sich diese in einem Abstand von weniger als 5 km von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes befinden. Zusätzlich ist der Betrieb in aktiven Kontrollzonen (CTR) untersagt, sofern dabei eine Höhe von 150 m über Grund überstiegen wird. Ausnahmen können gemäss Art. 18 Abs. 1 Bst. a bewilligt werden: bei Flugplätzen mit Flugsicherungsdiensten von der Flugverkehrsleitstelle im Einvernehmen mit dem Flugplatzleiter, bei den übrigen Flugplätzen vom Flugplatzleiter.

Fliegen innerhalb der 5km-Flug-Verbots-Zonen

10 Arbeitstage vor dem Flug ist dieser der Skyguide mit diesem Formular zu melden.

Kontakt BAZL

rpas@bazl.admin.ch
http://www.bazl.admin.ch/rpas

Kontakt Flugplatz Emmen

058 461 32 50

Wetter

Bei Regen oder bei starken Winden wird die Drohne nicht gestartet und somit der Flug verschoben. Prüfe vor jedem Flug für den geplanten Tag die Wetterlage.

Haftpflicht

Du hast den Haftpflicht Brief ausgedruckt und trägst diesen auf dir?

Vertrag mit der HSLU

Du hast den Vertag mit der HSLU ausgefüllt und unterzeichnet?

Ergänzende Informationen

Wichtige ergänzende Informationen findest du auf der Webseite des BAZL.

Danke & Guten Flug

Autor: teammediadock