{"id":102,"date":"2020-09-30T11:15:53","date_gmt":"2020-09-30T09:15:53","guid":{"rendered":"https:\/\/sites.hslu.ch\/stiftung\/?page_id=102"},"modified":"2025-03-14T10:35:40","modified_gmt":"2025-03-14T08:35:40","slug":"fuer-spendende","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sites.hslu.ch\/stiftung\/fuer-spendende\/","title":{"rendered":"F\u00fcr Spendende"},"content":{"rendered":"\n
Die HSLU Foundation versteht sich als Treuh\u00e4nderin Ihrer Zuwendung. Mit Sorgfalt und Bedacht werden die uns anvertrauten Mittel zweckbestimmt an der Hochschule Luzern eingesetzt.<\/p>\n\n\n\n
In unserem Jahresbericht<\/a> <\/a>berichten wir \u00fcber gef\u00f6rderte Projekte, \u00fcber Entwicklungen in unseren Themenbereichen und legen unsere Finanzen offen. Dabei danken wir allen, die uns grossz\u00fcgig unterst\u00fctzt haben. Sie k\u00f6nnen aber auch anonym bleiben. Die Hochschule Luzern Foundation behandelt Ihre Zuwendung auf Wunsch vertraulich.<\/p>\n\n\n\n Als G\u00f6nnerin und G\u00f6nnern erhalten Sie vertieften Einblick in das von Ihnen gef\u00f6rderte Projekt und auf Wunsch auch die M\u00f6glichkeit sich direkt mit Forschenden und Projektleitenden auszutauschen. <\/p>\n\n\n\n Die Hochschule Luzern Foundation ist als Stiftung Hochschule Luzern eine im Handelsregister eingetragene gemeinn\u00fctzige Stiftung und untersteht der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht. Sie ist als gemeinn\u00fctzige Stiftung anerkannt und steuerbefreit. Eingetragener Name: Stiftung Hochschule Luzern. Nummer: CHE-299.874.279. Bitte beachten Sie die Regelung in Ihrem Domizil-Kanton.<\/p>\n\n\n\n Zukunft gestalten, Forschung und Talente f\u00f6rdern. Ihr Engagement wirkt nachhaltig.<\/p>\n","protected":false},"author":94,"featured_media":2282,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"ihr-engangement.php","meta":{"_acf_changed":false,"ghostkit_customizer_options":"","ghostkit_custom_css":"","ghostkit_custom_js_head":"","ghostkit_custom_js_foot":"","ghostkit_typography":"","footnotes":"","_links_to":"","_links_to_target":""},"class_list":["post-102","page","type-page","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"\nSteuerabzug<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Mit Domizil im Kanton Luzern: Abzugsberechtigt sind bis zu 30 Prozent<\/strong> des Reineinkommens beziehungsweise Reingewinns der Steuerperiode, in der die Zuwendung erfolgte.
Mit Domizil in der restlichen Schweiz: Abzugsberechtigt sind bis zu 20 Prozent<\/strong> des Reineinkommens beziehungsweise Reingewinns der Steuerperiode, in der die Zuwendung erfolgte. <\/p>\n\n\n\n